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  • 01.05.1994 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzungsverfahren:

    Berücksichtigung der Umsatzsteuer nur auf Antrag!

    | Gemäß dem durch das Kostenrechtsänderungsgesetz neu eingeführten § 104 Abs. II S. 3 ZPO ist zur Berücksichtigung der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren die Erklärung des Antragstellers, daß er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann, nötig und ausreichend. Darauf wurde bereits in der ersten Ausgabe von „BRAGO professionell" im Beitrag über die neue BRAGO hingewiesen. |