01.01.1996 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO
Die Gebührenabrechnung bei einem Versäumnisurteil
| In der Nr. 10/Oktober 1995 von "BRAGO professionell" haben wir umfassend über die Anwendung des § 38 BRAGO berichtet und Ihnen im Anschluß an den Beitrag eine Übersicht über die abzurechnenden Gebühren für Kläger- und Beklagtenvertreter im Falle des Säumnisses des Beklagten beigefügt. Diese wird durch die nun folgende Tabelle "Gebührenübersicht Säumnisverfahren: Säumnis des Klägers" komplettiert. |
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