· Fachbeitrag · Beschwerdeverfahren
Kostenentscheidung bei vollständiger Abhilfe
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Augsburg/Münster
| Erfolgt im Beschwerdeverfahren eine vollständige Abhilfe (§ 306 Abs. 2 StPO), stellt sich die Frage, was dann mit den Kosten des Beschwerdeverfahrens ist. Die Antwort darauf gibt jetzt das OLG Nürnberg. |
Sachverhalt
Der Beschwerde ist vollständig abgeholfen worden. Eine Kostenentscheidung hat die Kammer nicht getroffen. Das OLG hat die Kosten der Beschwerde des Angeklagten - einschließlich seiner dadurch bedingten notwendigen Auslagen - der Staatskasse auferlegt.
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Gerichtliche Entscheidungen, in denen im Beschwerdeverfahren eine vollständige Abhilfeentscheidung getroffen wird, müssen eine Kostenentscheidung enthalten (Abruf-Nr. 190153). |
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