· Fachbeitrag · Erstreckung
Pflichtverteidigerbestellung: Erstreckung der Wirkung im hinzuverbundenen Verfahren
von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg
(KG 27.9.11, 1 Ws 64/10, Abruf-Nr. 114087) |
Sachverhalt
Der Verteidiger war in zwei Verfahren als Wahlanwalt tätig. Er wurde zunächst nur in einem Verfahren als Pflichtverteidiger beigeordnet. Zu diesem Verfahren wurde dann das andere hinzuverbunden. Der Rechtsanwalt hat nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens den Antrag nach § 48 Abs. 5 S. 3 RVG gestellt. Das LG hat den Antrag abgelehnt. Das dagegen eingelegte Rechtsmittel des Rechtsanwalts hatte Erfolg, das Rechtsmittel des Verurteilten hingegen nicht.
Entscheidungsgründe
Das KG setzt sich in der Entscheidung mit einigen Fragen der Erstreckung (§ 48 Abs. 5 S. 3 RVG) auseinander:
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