· Nachricht · Einigungsgebühr
Gebühr entsteht bei Antragsrücknahme und Verzicht auf Kostenerstattung
| Entgegen der Auffassung des Erstgerichts entsteht in den Fällen, dass ein verfahrenseinleitender Antrag zurückgenommen wird und der Antragsgegner auf Kostenerstattung verzichtet, eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG (OLG Zweibrücken 23.2.15, 6 WF 22/15 ). |
Das in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstandende Rechtsmittel der Antragstellerin führt in der Sache zum erstrebten Erfolg.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20WF%2022%2F15&Suche=6%20WF%2022%2F15
Quelle: ID 43453049