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  • · Nachricht · Ersatzfähiger Schaden

    Leasing- und Mietwagenunternehmen erhalten Anwaltskosten nur als Verzugsschaden

    | Rechtsanwaltskosten sind nur zu ersetzen, soweit die Inanspruchnahme eines Anwalts erforderlich und zweckmäßig war. Zwar darf ausnahmsweise ein Unfallgeschädigter bereits vor Verzug einen Anwalt auf Kosten des Schädigers für die Anspruchsdurchsetzung einschalten, wenn er schutzbedürftig ist. Leasing- und Mietwagenunternehmen erhalten Anwaltskosten aber nur als Verzugsschaden (AG Köln 19.12.12, 265 C 185/12). |

     

    Die Klägerin hätte hier ihren Schaden selbst bei der Beklagten anmelden können und müssen. Der Schadensfall war nicht von vornherein schwierig gelagert. Es ist nicht erkennbar, dass der Aufwand, den Schaden dem Rechtsanwalt mitzuteilen, deutlich höher war, als ihn direkt bei der Beklagten anzumelden.

     

    Lediglich soweit die Beklagte - in geringem Umfang - nicht aufgrund der ersten Anmeldung gezahlt hat und die Klägerin ihren Anspruch weiterverfolgt hat, durfte sie vorprozessual einen Anwalt einschalten.

    Quelle: ID 42568842