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  • · Fachbeitrag · Konsensuale Streitschlichtung

    Das verdient der Anwalt, wenn er einen Unfallschaden außergerichtlich reguliert

    von RA U.W. Hauskötter, Dortmund

    | Es gehört zum Alltagsgeschäft des Rechtsanwalts, einen Verkehrsunfallschaden zu regulieren. Welche Vergütung er hierfür abrechnen kann, wenn es ihm gelingt, den Unfallschaden außergerichtlich zu regulieren, zeigt der folgende Beitrag. |

    1. Gegnerversicherer trägt Anwaltskosten komplett

    Sucht der Geschädigte eines Verkehrsunfalls einen Anwalt auf, der seine Ansprüche regulieren soll, ist Folgendes ständige Rechtsprechung: Rechtsanwaltskosten sind als Kosten der Rechtsdurchsetzung in der Regel von dem gegnerischen Haftpflichtversicherer zu erstatten (z.B. BGH 10.1.06, VI ZR 43/05, Abruf-Nr. 060630; OLG Frankfurt 2.12.14, 22 U 171/13, Abruf-Nr. 143780; LG Lüneburg 7.4.15, 9 S 104/14, Abruf-Nr. 144311; LG Karlsruhe 25.2.11, 6 O 350/10, Abruf-Nr. 113174). Wenn die Angelegenheit abgeschlossen ist, kann der Rechtsanwalt seine gesetzliche Vergütung für die außergerichtliche Beratung und Vertretung abrechnen und die Rechnung an den gegnerischen Haftpflichtversicherer adressieren.

     

    PRAXISHINWEIS | Fordern Sie die Haftpflichtversicherung dazu auf,

    • die Kosten an den Mandanten zu erstatten oder
    • direkt an den Anwalt auszuzahlen, weil der Mandant einen Freistellungsanspruch hat.