· Nachricht · Kostenrecht
Landwirtschaft: 0,5-Gerichtsgebühren für Genehmigung von Hofübergabevertrag
| Für die im gerichtlichen Verfahren zu erteilende Genehmigung eines Hofübergabevertrags ist nach dem zum 1.8.13 in Kraft getretenen GNotGK (lediglich) eine Gerichtsgebühr mit einem Gebührensatz von 0,5 nach dem Kostenverzeichnis (KV) Nr. 15112 zu erheben ( OLG Hamm 16.4.15, 15 W 13/15 ). |
Das OLG hielt die Gerichtsgebühren niedrig und lehnte einen Gebührensatz von 2,0 ab.
Pressemitteilung OLG Hamm vom 6.5.15
http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/02_aktuelle_mitteilungen/
Quelle: ID 43373444