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  • · Nachricht · Verfahrens- und Terminsgebühr

    Ausweitung der VKH auf Mehrvergleich über nicht anhängige Gegenstände: Keine Gebühren

    | Wird die Verfahrenskostenhilfebewilligung auf einen Vergleichsabschluss über nicht anhängige Gegenstände erstreckt (Mehrvergleich), kann der beigeordnete Rechtsanwalt aus der Staatskasse die Erstattung weder einer Verfahrensgebühr noch einer Terminsgebühr aus dem Mehrwert des Vergleichs verlangen (OLG Dresden 7.2.14, 23 WF 1209/13 ). |

     

    Für eine Differenzierung zwischen der Terminsgebühr und der Verfahrensgebühr besteht

    kein Anlass.

     

    Lesen Sie die Entscheidung im Volltext!

    Quelle: ID 42645086