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  • · Nachricht · VV RVG, FamFG

    Kopierkosten des Verfahrenspflegers können geschätzt werden

    | Kann der Verfahrenspfleger die ihm entstandenen Kopierkosten nicht konkret darlegen, kann das Gericht die Höhe der erstattungsfähigen Aufwendungen schätzen ( BGH 4.12.13, XII ZB 159/12, Abruf-Nr. 140233 ). |

     

    Fertigt ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt für die Führung der Verfahrenspflegschaft erforderliche Fotokopien auf einem in seinem Büro vorhandenen Fotokopiergerät, kann auf die Dokumentenpauschale in Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG als Schätzgrundlage zurückgegriffen werden.

    Quelle: ID 42495477