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  • · Fachbeitrag · Streitwert

    Nachbarstreitigkeit: Bewertung einer Zaunversetzung

    | Der Streitwert eines Verfahrens, in welchem der Kläger gegen seinen Grundstücksnachbarn einen Anspruch auf Zurücksetzen des Zaunes geltend macht, richtet sich nach dem Interesse an der Nutzung seines Grundstücks in voller Größe. |

     

    Vor diesem Hintergrund hat es das LG Dessau-Roßlau (14.8.12, 1 T 102/12, Abruf-Nr. 123104) für unerheblich erachtet, dass das Klagebegehren darauf gerichtet war, einen 2 m hohen und mit 11 Betonpfeilern fest einbetonierten Zaun zu beseitigen. Deshalb waren die Umsetzungskosten nicht unerheblich. Da der Zaun nur um 16 cm zu versetzen war, sei ein Streitwert von mehr als 1.500 EUR nicht angemessen. Maßgeblich sei der zusätzliche Nutzungswert des Grundstücks, der mit der Versetzung des Zaunes erstrebt worden sei.

     

    PRAXISHINWEIS | Nachbarstreitigkeiten sind nicht nur aus Gründen des niedrigen Streitwerts regelmäßig unattraktiv. Sie verlangen dem Bevollmächtigten regelmäßig auch einen unverhältnismäßig großen Aufwand ab. Ziel sollte es deshalb immer sein, zu einer außergerichtlichen gütlichen Einigung zu kommen. Hierbei kann der Streitwert vereinbart werden und es fällt neben der Geschäftsgebühr die Einigungsgebühr an. Warum also nicht erst einmal ein Telefonat mit dem Nachbarn?

    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 182 | ID 35989310