Die Vergabe von Stipendien durch gemeinnützige Stiftungen ist aus der deutschen Bildungs- und Forschungslandschaft nicht wegzudenken. Zur steuerlichen Einordnung von Stipendien hat die OFD Frankfurt am Main bereits 2019 eine Verfügung erlassen. Nun hat die Finanzverwaltung in manchen Bereichen ihre Sichtweise geändert. SB nimmt die neue Verfügung der OFD vom 15.08.2024 in den Blick und stellt die drei Neuerungen vor.
Die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers ist unionrechtskonform. Entgeltliche Leistungen, die eine Organgesellschaft an den Organträger erbringt, sind entsprechend der ...
„Die Stiftungsorgane haben bei ihrer Tätigkeit für die Stiftung und die zuständigen Behörden haben bei der Aufsicht über die Stiftung den bei der Errichtung der Stiftung zum Ausdruck gekommenen Willen, hilfsweise ...
Annähernd drei Jahre dauert der russische Angriffskrieg in der Ukraine nun schon an. Im Jahr 2022 hat die Finanzverwaltung mittels dreier BMF-Schreiben steuerliche Maßnahmen bekannt gegeben, die im Krieg in der Ukraine Geschädigte unterstützen sollen. Diese Maßnahmen hat die
Finanzverwaltung aktuell verlängert – und zwar für das gesamte Jahr 2025.
Die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen wurden neu gefasst. Ab 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen regelmäßig die E‑Rechnung zu verwenden. Auch unternehmerisch tätige Stiftungen sind ...
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht nur, wenn eine Schnuppertätigkeit als Wie-Beschäftigung zumindest einen geringen wirtschaftlichen Wert hat. Dies hat das LSG Baden-Württemberg im ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Pensionsverpflichtungen bei der Unternehmensliquidation
Was tun mit bestehenden Pensionszusagen, wenn ein Unternehmen liquidiert werden soll? Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt konkrete Gestaltungsoptionen auf, mit denen Sie eine passgenaue Lösung bei vertretbarem Kostenaufwand finden.
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 21.03.2025 findet der 19. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
Bis zum 31.12.2024 erhalten Sie 10 % Preisvorteil für Frühbucher.
Die wirtschaftliche Vergleichbarkeit einer Stiftungsleistung mit einer Gewinnausschüttung nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG erfordert, dass die Stellung des Destinatärs wirtschaftlich derjenigen eines Anteilseigners entspricht. Es ist nicht erforderlich, dass die Stiftungssatzung dem Destinatär einem Anteilseigner vergleichbare Vermögens- oder Organisationsrechte einräumt. Das hat der BFH im Fall einer Schweizer Familienstiftung entschieden und das vorinstanzliche Urteil des FG Hamburg bestätigt.