05.10.2015 · Fachbeitrag ·
Rechtschutzversicherung
Rechtsschutz-Policen werden immer individueller. Längst hat man auch ältere Menschen als Zielgruppe entdeckt und speziell für sie Vertragsmodelle entwickelt. Der Rechtsschutz zählt nicht zu den notwendigen Versicherungen. Wird er jedoch gewählt, sollten die Leistungen stimmen.
05.10.2015 · Fachbeitrag ·
Außergerichtliche Konfliktlösung
Kommt es zu Auseinandersetzungen wegen des Kontos, Kapitalanlagen und Fonds, in denen Senioren ihr Geld angelegt haben, ist nicht zwingend der Rechtsweg zu beschreiten. Insbesondere bei kleineren Konflikten wie ...
29.09.2015 · Nachricht · Außergerichtliche Konfliktlösung
Ältere Menschen sind für Sparkassen und Banken eine immer wichtigere Zielgruppe. Häufig kommt es zu Auseinandersetzungen betreffend das eigene Konto, Kapitalanlagen und Fonds, in denen Senioren ihr Geld gesteckt ...
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29.09.2015 · Fachbeitrag ·
Oberlandesgericht Düsseldorf
Die Erblasserin E hatte bestimmt, dass zunächst ihre Mutter, sodann ihr Vater erben solle und für den Fall, dass „keiner von uns überleben“ sollte, das gesamte Vermögen einem wohltätigen Zweck („Kinderkrebshilfe, Tierschutz etc.“) zugeführt werden soll und „die gesamte Verwandtschaft nichts erbt“. O bwohl die E gemeinnützige Organisationen benannt hatte (Kinderkrebshilfe, Tierschutz etc.), kam das OLG Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass keine Erbeinsetzung zugunsten der benannten gemeinn ützigen ...
29.09.2015 · Fachbeitrag ·
Erbunwürdigkeit
Erbunwürdig gemäß § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist auch der Erbe (hier: Ehegatte), der versucht, den seit Jahren nicht mehr geschäftsfähigen Erblasser zu töten (§§ 212 , 213 StGB). Das gilt jedenfalls dann, wenn der ...
18.09.2015 · Fachbeitrag ·
Zum Schmunzeln
Das AG Siegburg hat einen 58-jährigen Frührentner wegen Sachbeschädigung an einem Pkw einer Pflegedienstmitarbeiterin zu einer Geldstrafe von 1000 EUR verurteilt (15.9.15, 209 Ds 195/15).
17.09.2015 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Leistungen der russischen Rentenversicherung für Teilnehmer des Großen Vaterländischen Kriegs sowie für Träger des Zeichens „Überlebende der Blockade Leningrads“ (sogenannte Invalidenrente, DEMO-Leistung, Erhöhungsbetrag zur Altersrente) sind als Einkommen anzurechnen und mindern die Sozialhilfe oder schließen sie sogar aus (LSG Rheinland-Pfalz 27.8.15, L 5 SO 70/15 B ER).