07.05.2019 · Fachbeitrag ·
Testierverbote
Immer wieder errichten Bewohner letztwillige Verfügungen zugunsten ihres Heimes bzw. anderer Wohnformen, in denen sie leben. Das KG hat aktuell eine Erbeinsetzung zugunsten einer Leiterin einer Pflegestation u. a. für unwirksam erachtet, weil es gegen das Zuwendungsverbot des § 12 Abs. 2 Wohnteilhabegesetz (WTG) Berlin verstößt.
07.05.2019 · Fachbeitrag ·
Pensionskasse
Es ist nicht zu beanstanden, wenn eine Pensionskasse in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen regelt, dass diejenigen Mitglieder, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, erst ab dem Monat der Antragstellung ...
07.05.2019 · Nachricht ·
Außergewöhnliche Belastungen
Wurde bei Ihrem Mandaten Zöliakie diagnostiziert, und muss er sich deshalb lebenslang glutenfrei ernähren, kann er entsprechende Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Ausgaben für Zöliakie ...
06.05.2019 · Nachricht ·
Außergewöhnliche Belastung
Das Thema „Haushaltsersparnis“ erhitzt immer noch die Gemüter. Die Finanzverwaltung zieht sie jetzt immer öfter auch ab, wenn ein Ehegatte in ein Pflegeheim muss, der andere aber in der Wohnung bleibt. Betroffene sollten das nicht widerspruchslos hinnehmen.
30.04.2019 · Fachbeitrag ·
Erbscheinsverfahren
Bezüglich der Testierfähigkeit muss das Nachlassgericht die Zeugen in Gegenwart des Sachverständigen vernehmen und ihre konkreten Wahrnehmungen herausarbeiten. Dies hat das OLG Dresden aktuell entschieden.
30.04.2019 · Fachbeitrag ·
Bewertung
Die Übertragung von Rentenversicherungsverträgen ist ein von der Versicherungswirtschaft gern angebotenes Modell zur steueroptimierten Vermögensnachfolge. Dabei soll die Steuerersparnis durch eine niedrige Bewertung ...
30.04.2019 · Fachbeitrag ·
Prozessrecht
Der BGH hat aktuell betont, dass ein Berufungsgericht nicht zwingend eine vorinstanzliche Beweisaufnahme wiederholen muss. Allerdings kann es geschehen, dass es die gesundheitlichen Einschränkungen Ihres Mandanten völlig anders würdigt, als es das vorherige Gericht auf Basis eines Gutachtens tat. In diesen Fällen muss der Gutachter aber auch erneut
angehört werden.