01.12.2021 · Fachbeitrag ·
Vergütung
In SSK 21, 106, haben wir über die Vergütung eines Anwalts nach der bis zum 30.9.20 geltenden Rechtslage berichtet. Der folgende Beitrag schließt hieran an und erläutert, welche Vergütungsansprüche beim Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO a. F. entstehen. Kann der Schuldner die Kosten des Verfahrens aufbringen, verkürzt sich die Laufzeit des Verfahrens nach dieser Vorschrift auf fünf Jahre. Im Hinblick auf die Rechtsanwaltsvergütung ist wie folgt zu unterscheiden:
30.11.2021 · Fachbeitrag ·
Haftungsfallen
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu mildern, hat das BMF mit Schreiben vom 19.3.20 und 18.3.21 eine bundesweite einheitliche Regelung zur vereinfachten Gewährung von zinslosen Steuerstundungen an ...
30.11.2021 · Fachbeitrag ·
P-Konto
In § 908 ZPO sind seit dem 1.12.21 die Aufgaben des Kreditinstituts in einer Norm zusammengefasst. Es handelt sich dabei sowohl um bereits bekannte Pflichten nach altem Recht als auch um neue Mitteilungspflichten.
29.11.2021 · Fachbeitrag ·
Missbräuchliche Auskunftsersuchen
Die Anforderungen an die Identifikation einer gesuchten Person sollen für die Melderegisterauskunft angehoben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat am 5.11.21 beschlossen (BT-Drucksache 728/21).
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Beitrag
29.11.2021 · Fachbeitrag ·
Lohnpfändung
Lohnvorschüsse, Arbeitgeberdarlehen und sog. Arbeitszeitkonten sorgen in der Vollstreckungspraxis immer wieder für Streitigkeiten. So ist oft
unklar, ob und welche pfändbaren Beträge auszuzahlen sind.
04.11.2021 · Nachricht ·
IWW-Webinare
Auch im 4. Quartal 2021 und im 1. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem und kompetent fortzubilden. Das erwartet Sie:
04.11.2021 · Fachbeitrag ·
P-Konto-Novelle
Die Festsetzung eines abweichenden pfändungsfreien Betrags durch das Vollstreckungsgericht beim P-Konto ist derzeit u. a. in § 850k Abs. 4 ZPO geregelt. Künftig finden sich die Bestimmungen hierüber in § 906 ZPO n. F. Im Einzelnen gilt Folgendes: