· Fachbeitrag · Arbeitszeit
Ständige Erreichbarkeit: Ein Ratgeber für arbeitsrechtliche Grenzfälle
von Dr. Guido Mareck, DirArbG Siegen
| Conference Call zu später Stunde, Dienstreise nach Beijing, ständige Erreichbarkeit durch das Smartphone, Arztbesuche nach Dienstschluss - in zahlreichen Unternehmen ist dies für viele ArbN bereits Alltag. Und schon längst nicht mehr vereinbar mit dem Deutschen Arbeitszeitrecht, das vor Jahrzehnten keines der genannten Modelle auch nur im Ansatz kannte. Bei diesen arbeitsrechtlichen (täglichen!) Grenzfällen lauern viele Gefahren. Dass die Lösungen bzw. genannten Kompromisse nicht immer nur rein rechtlicher Natur sein können, erklärt sich hier von selbst. |
1. Conference Call
In internationalen Unternehmen sind Conference Calls selbstverständlich - und dies meist zu Zeiten, die eher für die ausländischen Unternehmen angenehm sind.
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Pünktlich am Freitagvormittag setzen die Kollegen in Amerika ein Meeting um halb drei fest - natürlich amerikanischer Zeit. Mit sechs Stunden Zeitverzögerung säße dann der ArbN in Deutschland am Schreibtisch, obwohl er um 8.00 Uhr angefangen hat und eigentlich längst Dienstschluss hätte. Was ist rechtlich zulässig und worin könnte ein Kompromiss liegen? |
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