Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Die letzte Seite

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    | Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Befristung und zur PKH. |

     

    • Rechtsprechungsübersicht

    Verzug - LAG Schleswig-Holstein 30.4.13, 1 Sa 373/12, Abruf-Nr.132240 

    Das LAG Schleswig-Holstein verweist auf die allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze (§ 280 Abs. 1, Abs. 2, § 286 BGB), nach denen ein Schaden wegen verspäteter Leistung nur bei Verzug des Schuldners mit der Leistungspflicht zu ersetzen ist. Dabei gilt für die Urlaubsabgeltung, dass ein Fälligkeitszeitpunkt gesetzlich nicht nach dem Kalender im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB bestimmt ist. Daher bedarf es für den Eintritt des Verzugs einer Mahnung des Gläubigers, also des ArbN (im Anschluss an BAG NZA 12, 1216).

     

    Befristung - LAG Mecklenburg-Vorpommern 17.4.13, 2 Sa 237/12, Abruf-Nr.132241 

    Eine wichtige Entscheidung zur Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern getroffen. Danach ist eine Anfechtung des Arbeitsvertrags unter dem Gesichtspunkt des Erklärungs- oder Inhaltsirrtums grundsätzlich nicht gegeben, wenn der Verlängerungsvertrag gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG den Zwei-Jahres-Zeit-Raum um einen Tag überschreitet. Es liegt ein unbeachtlicher Kalkulationsirrtum vor.

     

    Schriftformklausel - LAG Schleswig-Holstein 23.5.13, 5 Sa 375/12, Abruf-Nr.132242 

    Ein im Formulararbeitsvertrag vereinbartes Schriftformerfordernis für Vertragsänderungen führt nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein nicht zur Nichtigkeit mündlich abgeschlossener Vertragsänderungen. Dies folgt aus dem Grundsatz des Vorrangs individueller Vertragsabreden gemäß § 305b BGB. Eine sog. doppelte Schriftformklausel ist in der Regel irreführend und benachteiligt den Vertragspartner deshalb unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB.

     

    Prozessrecht - LAG Berlin-Brandenburg 10.5.13, 6 Sa 19/13, Abruf-Nr.132243 

    Hat das Gericht den Parteien eine Frist zur Mitteilung ihres Einverständnisses mit einem Vergleichsvorschlag gesetzt, so schließt dies nicht aus, dass eine Partei erst innerhalb einer ihr eingeräumten Nachfrist ihr Einverständnis erklärt, wenn die andere Partei ihre innerhalb der ursprünglichen Frist erklärte Annahme nicht ihrerseits mit einer Annahmefrist nach § 148 BGB verbunden hat.

     

    Equal pay - LAG Schleswig-Holstein 21.5.13, 2 Sa 398/12, Abruf-Nr.132244 

    Leih-ArbN haben aus dem Gesichtspunkt des Equal pay Anspruch auf dieselben Leistungen wie ArbN des Entleiherbetriebs. Das gilt nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein auch für Sonderzahlungen. Wird die Sonderzahlung an eine Stichtagsregelung geknüpft, so ist der Anspruch nach der Entscheidung nur gegeben, wenn der ArbN am Stichtag in dem betreffenden Unternehmen eingesetzt war.

     

    PKH - LAG Baden-Württemberg 27.6.13, 4 Ta 11/13, Abruf-Nr.132245 

    In den sozialhilferechtlichen Regelsätzen ist für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten lediglich deshalb kein Betrag hinterlegt, weil gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII für Sozialhilfeempfänger und Leistungsempfänger nach dem SGB II die Kinderbetreuung regelmäßig kostenfrei ist. Für Nichtleistungsempfänger muss dies im Rahmen der Prozesskostenhilfe aber dazu führen, dass notwendige Kinderbetreuungskosten als „Mehrbedarf“ gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ZPO einkommensmindernd berücksichtigt werden können. Im Rahmen der Ganztagesbetreuung anfallende Kosten für die Teilnahme an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung sind ebenfalls als Mehrbedarf einkommensmindernd zu berücksichtigen. Der Eigenanteil beträgt 1 EUR je Essen.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 144 | ID 42212407