29.03.2016 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann fristlose Kündigung rechtfertigen
| Belästigt ein ArbN eine Kollegin sexuell, kann das auch dann eine fristlose Kündigung des langjährigen Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, wenn der Vorfall schon über ein Jahr her ist, sich die Betroffene aber erst sehr viel später gegenüber dem ArbG offenbart hat (LAG Schleswig-Holstein 10.11.15, 2 Sa 235/15, Abruf-Nr. 146613 ). |
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