· Nachricht · ZGA
§ 1379 BGB ist für Auskünfte im ZGA-Verfahren abschließend
| Häufig werden Scheidungsanträge vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt und zugestellt. Dies führt zu einem Endstichtag für die ZGA-Berechnung, der vor Ablauf des Trennungsjahres liegt. Der BGH hat bestätigt, dass nur Anspruch auf Auskunft zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags besteht ( BGH 13.12.17, XII ZB 488/16, Abruf-Nr. 198890 ). |
Das Gesetz kennt bei der Ehescheidung drei Stichtage,
- den Eintritt des gesetzlichen Güterstands, um das Anfangsvermögen (AV) zu bestimmen,
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