· Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Diese Voraussetzungen muss ein psychiatrisches Gutachten erfüllen
| Eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung ist meist schwerer festzustellen als aufgrund eines körperlichen Leidens. Sachverständigengutachten sind daher unumgänglich. Allerdings stellt die Rechtsprechung bestimmte Anforderungen an diese Gutachten. Worauf bei einem psychiatrischen Gutachten geachtet werden muss, folgt aus einer Entscheidung des OLG Dresden. |
1. Der Fall
Die VN war leitende Angestellte in einem zahntechnischen Labor. Nach einer längeren teilstationären Behandlung wegen einer depressiven Störung nahm sie diese Tätigkeit nicht wieder auf. In der Folgezeit übte sie verschiedene Nebentätigkeiten aus. Zuletzt war sie bis zu drei Stunden täglich als Assistentin in einer osteopathischen Praxis tätig. Das LG holte ein Sachverständigengutachten ein. Es kam danach zu dem Ergebnis, dass die VN ihre zuletzt an gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit als leitende Angestellte in einem Dentallabor aufgrund ihres seelischen Krankheitszustands nicht mehr auszuüben vermag. Der VR sei daher leistungspflichtig.
2. Auf das Sachverständigengutachten kam es an
Das OLG Dresden hob die Entscheidung des LG auf und wies die Klage ab (5.11.19, 4 U 390/18, Abruf-Nr. 214749). Es komme hier entscheidend auf den Inhalt des Sachverständigengutachtens an. Das Gutachten aus erster Instanz sei aber nicht überzeugend und beweise die Berufsunfähigkeit nicht.
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