· Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis
Streit um die Ehewohnung
| Oft streiten Eheleute nach der Trennung um die Benutzung bzw. Zuweisung der Ehewohnung. |
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Die Ehefrau (F) ist alleinige Eigentümerin eines Hauses, muss es auch noch abbezahlen. Der Ehemann (M) ist nach der Trennung wohnen geblieben und zieht weder aus noch zahlt er dafür. Die F will ihren Anwalt mit einer Klage / einem Antrag auf baldige Räumung und Herausgabe beauftragen. Zu Recht? |
Die Zuweisung der Ehewohnung während des Getrenntlebens ist in § 1361b BGB geregelt, der im Ergebnis § 985 BGB ausschließt. Sie ist danach nur möglich, wenn die alleinige Zuweisung unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten (M) notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine solche kann auch gegeben sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Die Eigentumsverhältnisse an der Ehewohnung sind dabei besonders zu berücksichtigen.
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