· Fachbeitrag · Blitzlicht Mandatspraxis
Verfahrenskostenvorschuss
| Gerade in familienrechtlichen Verfahren ist VKH sehr bedeutsam. Vor einem VKH-Antrag ist jedoch stets vorrangig ein Verfahrenskostenvorschussanspruch (VKV-Anspruch) zu prüfen. Damit gehen die Gerichte in der Praxis aber nicht immer zutreffend um. |
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Der Anwalt der F will ein EA-Verfahren für Trennungsunterhalt einreichen. Vorher beantragt er dafür VKV. Das Gericht erteilt den Hinweis, der beabsichtigte Antrag auf ein EA-Trennungsunterhaltsverfahren sei nicht von der Zahlung eines Vorschusses abhängig. Zu Recht? |
Ein VKV-Anspruch ist in familienrechtlichen Verfahren stets vorrangig zu prüfen. Er geht der VKH-Bewilligung vor. Anwälte sollten VKV-Ansprüche schon allein wegen der höheren Gebühren auch im eigenen Interesse prüfen, die Familiengerichte können verlangen, dass ein VKH-begehrender Beteiligter darlegt, dass kein Anspruch auf VKV besteht (BGH FamRZ 08, 1842).
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