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  • · Fachbeitrag · Nachweisgesetz

    Das neue Nachweisgesetz: Musterformulierungen

    | ArbG müssen seit dem 1.8.22 bei Neueinstellungen mehr Informationen geben als dies bisher notwendig war. In Umsetzung einer EU-Richtlinie änderte der deutsche Gesetzgeber das Nachweisgesetz (NachwG). Darin ist verankert, welchen Informations- und Dokumentationspflichten der ArbG nachkommen muss. Der Beitrag gibt Musterformulierungen, wie diesen Vorgaben im Arbeitsvertrag nachgekommen werden kann. |

     

    Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung geht alle Punkte eines Arbeitsvertrags durch und zeigt, an welchen Stellen nun Änderungsbedarf besteht. Sie stellt zudem die erforderlichen Musterformulierungen zur Verfügung.

    1. Bezeichnung und Anschrift der Vertragsparteien

    § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 NachwG (a. F. und n. F.): Bezeichnung und Anschrift der Vertragsparteien, war bereits bisher Pflicht.