In diesem Rechtsprechungsreport berichten wir über die Entwicklung des Autokaufrechts im Jahr 2015. Sie finden die wichtigsten Entscheidungen zum Kauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge, wie gewohnt, alphabetisch nach Stichworten gegliedert. Urteile zur VW-Affäre sind noch nicht dabei.
Böller und Raketen, die in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert werden, sind keine Gefahr für am Straßenrand geparkte Autos. Laut ADAC Experten verursacht eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Auto ...
Liegt bei einem älteren, gewerblich genutzten VW-Transporter im
Bereich der Kollisionsstelle ein kleiner abgrenzbarer Vorschaden vor, kann unter Umständen dennoch für die kompatiblen Schäden Ersatz verlangt werden.
Allein die technische Möglichkeit, dass Wasser im Motorraum des Porsche 911 Cabriolet einen Ausfall der Servolenkung bewirken kann, begründet keinen Sachmangel, wenn es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Servolenkung auch bei der üblichen Verwendung des Porsche im Straßenverkehr oder beim Aufsuchen einer Waschstraße beeinträchtigt werden kann.
Autofahrer können auch im Dezember noch ihre Kfz-Versicherung wechseln. Darauf weist der ADAC hin. Wer den Kündigungstermin 30.11.15 verpasst hat, dem bietet sich mit dem sogenannten Sonderkündigungsrecht eine zweite ...
Die Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer DIVO e.V. macht auf die für die Opfer schwerer Verkehrsunfälle nachteilige Praxis aufmerksam, dass Versicherungen Gutachter zur Feststellung der ...
Das KostBRÄG 2025 ist verabschiedet. Anwälte können sich damit über ein Gebührenplus von 6 bzw. 9 % freuen. RVG professionell informiert Sie jetzt umfassend über alle Änderungen mit einer Schwerpunkt-Ausgabe sowie einem Webinar mit dem Abrechnungsexperten Norbert Schneider.
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Unter dem Gesichtspunkt des vorwerfbaren Regulierungsverhaltens kann es geboten sein, das Schmerzensgeld zu erhöhen (hier: um 2.000 EUR), wenn der beklagte Haftpflichtversicherer den erstinstanzlich festgesetzten Betrag grundlos nicht zahlt (OLG München 24.7.15, 10 U 3313/13, Abruf-Nr. 145762 ).