Dass der Geschädigte keinen Kredit aufnehmen muss, um den Schädiger im Hinblick auf den entstehenden Ausfallschaden zu entlasten, hat der BGH klar entschieden (BGH 18.2.20, VI ZR 115/19, Rn. 17, Abruf-Nr. 215406 ). Doch der Geschädigte darf es tun, wenn es ihm eilig ist. Die Kosten gehen dann zulasten des zögerlich regulierenden Versicherers, wenn sich dessen volle Haftung herausstellt. Das allerdings unterfällt der Warnhinweispflicht nach § 254 Abs. 2 BGB.
Ein privater Abschleppvorgang aus Hilfsbereitschaft. Die Abschleppöse beim gezogenen Fahrzeug reißt ab. Infolge der Spannung schleudert das Seil nach vorn und beschädigt das ziehende Fahrzeug. Im Rechtsstreit lässt ...
gibt es eigentlich nur Versicherungsbetrug oder gibt es auch Versicherungsbetrug? Soll heißen: Sind Versicherer immer nur Opfer oder vermehrt auch Täter?
Mit zunehmender Tendenz kommen die Fahrradschäden auf den Tisch der verkehrsrechtlich tätigen Anwaltschaft. Die Versicherungswirtschaft wehrt sich auch dabei heftig, vor allem stehen die Gutachterkosten im
Fokus. Denn die Fahrradgutachten sind oft „Handarbeit“ und damit teuer. Die Lieferanten der Schadendaten für die Gutachten bei Pkw, die partiell eine Erstellung durch Anklicken ermöglichen, sind rund um die Fahrräder noch schwach.
Der Geschädigte rechnet die Reparaturkosten fiktiv ab. Zudem verlangt er eine Nutzungsausfallentschädigung auf der Basis eines Lichtbilds des reparierten Fahrzeugs mit Datumsnachweis. Das genügt dem ...
Dass ein Pedelec („E-Bike“) kein zumutbarer Ersatz für den verunfallten Pkw ist und damit eine Mietwageninanspruchnahme nicht ausschließt, liegt auf der Hand (LG Siegen 1.12.21, 1 O 399/20, Abruf-Nr. 226606 ).
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Da meint man nun, mit der Entscheidung des BGH zur Frage des subjektbezogenen Schadenbegriffs und der Anwendung des Werkstattrisikos bei der nicht bezahlten Reparaturrechnung kehre Ruhe ein, da hebelt das LG Stuttgart diese Rechtsprechung gleich wieder aus. Dabei macht es einen der Werkstatt gegenüber ungetreuen Geschädigten zum Maßstab. Das LG Stade hält dagegen.