04.07.2011 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Ein Leser hat folgende Frage gestellt: „Nach meiner Wahl in den Vorstand musste ich feststellen, dass der alte Vorstand in den letzten Jahren weder die Mitgliederkartei aktualisiert noch rückständige Beiträge eingetrieben hat. Teilweise fehlen schriftliche Beitrittserklärungen ebenso wie Austrittserklärungen. Können wir dann überhaupt beschlussfähige Mitgliederversammlungen abhalten? Und können die Beiträge noch eingefordert werden?“ Die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer.