26.06.2017 · Fachbeitrag aus VB · Gemeinnützigkeit
Eine gemeinnützige Körperschaft darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Demzufolge kann die Zahlung eines unangemessen hohen Geschäftsführergehalts zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Das hat das FG Mecklenburg-Vorpommern einem Verein ins Stammbuch geschrieben und Vorgaben gemacht, welche Geschäftsführervergütungen in gemeinnützigen Einrichtungen angemessen sind.
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23.06.2017 · Fachbeitrag aus VB · Vereinsrecht
Viele Vereinssatzungen enthalten eine Regelung, wann eine Mitgliedschaft ruht – meist in Zusammenhang mit einem Vereinsstrafverfahren. Die Praxis lehrt aber, dass so manche Regelung unwirksam ist, weil Mitgliedschaftsrechte in zu großem Umfang entzogen werden. Erfahren Sie deshalb, wie rechtswirksame und sinnvolle Regelungen zum Ruhen der Mitgliedschaft aussehen.
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02.06.2017 · Fachbeitrag aus VB · Gemeinnützigkeit
Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, gibt es für Vereine zwei Möglichkeiten: Der Vereinszweck ist in § 52 AO aufgeführt. Oder der Verein bezieht sich auf die „Öffnungsklausel“ in § 52 Abs. 2 S. 2 AO und lässt sich von der Finanzverwaltung bestätigen, dass Verein und Vereinszweck die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern. Zu dieser Öffnungsklausel hat der BFH jetzt die erste höchstrichterliche Entscheidung gefällt. VB stellt sie ...
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02.06.2017 · Fachbeitrag aus VB · Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
Ihr Verein kann den Gewinn aus Werbemaßnahmen pauschal ermitteln, wenn diese Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit stattfinden. Nicht hinreichend geklärt war bisher, wann ein solcher Zusammenhang besteht. Ein Urteil des FG Münster erweitert die Zahl der begünstigten Fälle.
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02.06.2017 · Nachricht aus VB · Gemeinnützigkeit
Kunstsammlungen können gemeinnützig sein. Das setzt aber voraus, dass sie – nicht nur punktuell – für die Allgemeinheit zugänglich sind. Mit dieser Klarstellung hat der BFH ein Modell verworfen, um für private Sammlungen Steuerbegünstigungen zu generieren.
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02.06.2017 · Nachricht aus VB · Gemeinnützigkeit
Löst sich eine gemeinnützige Körperschaft auf oder fällt die Steuerbegünstigung weg, muss ihr Restvermögen an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts gehen. Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben nun beschlossen, dass dabei auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts im EU- bzw. EWR-Raum in Frage kommt.
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02.06.2017 · Nachricht aus VB · Gemeinnützigkeit
Die Förderung des demokratischen Staatswesens ist zwar ein gemeinnütziger Zweck, politische Zwecke sind dagegen nicht begünstigt. Eine politische Betätigung gefährdet deswegen die Gemeinnützigkeit, wenn sie nicht nur nachrangig und im Rahmen der Satzungszwecke geschieht. Zu Abgrenzungsfragen hat das FinMin Sachsen-Anhalt Stellung bezogen.
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02.06.2017 · Nachricht aus VB · Gemeinnützigkeit
Ein Spiel, das in Wettkampfform und unter einer besonderen Organisation ausgeübt wird, wird allein deshalb noch nicht zum Sport. Sport ist vielmehr gekennzeichnet durch eine körperliche, über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder persönlichem Können zurechenbare Kunstbewegungen gekennzeichnet ist. Deshalb fällt Turnierbridge nicht unter Sport, entschied der BFH.
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02.06.2017 · Fachbeitrag aus VB · Praxisfall
Ein gemeinnütziger Verein muss seine Satzungszwecke unmittelbar verfolgen. Die bloße Bereitstellung von Infrastruktur für Dritte – auf wenn sich das auf die Satzungszwecke bezieht – genügt regelmäßig nicht.
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30.05.2017 · Fachbeitrag aus VB · Vereinsrecht
Dürfen Kindergartenvereine nicht ins Vereinsregister eingetragen werden, weil sie einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen? Diese Frage beschäftigt die Gerichte, seit das KG Berlin auf Nichteintragung entschieden hat. Jetzt hat der BFH ein Machtwort zugunsten der Kita-Vereine gesprochen. Und er hat für alle anderen gemeinnützigen Vereine Wege aufgezeigt, wie sie sich schadlos in größerem Umfang wirtschaftlich betätigen können.
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