01.01.2006 · Fachbeitrag ·
Satzungsrecht
Dass sich Zahl und Funktion von Vorstandsmitgliedern ändern, gehört bei Vereinen zum „Tagesgeschäft“. Meist werden diese Änderungen erforderlich, weil sich bei Wahlen nicht mehr genügend Kandidaten für Ämter finden, die in der Satzung vorgesehen sind. Oft ist die Zahl der Vorstandsmitglieder aber in der Satzung festgelegt, die Verkleinerung des Vorstands dann nur über eine Satzungsänderung möglich. Hier müssen Sie § 71 Bürgerliches Gesetzbuch beachten: „Änderungen der Satzung bedürfen zu ihrer ...
01.01.2006 · Fachbeitrag ·
Fragen zu Vorsteuerabzug und Buchung
In jeder Ausgabe geht unser Autor Wolfgang Pfeffer auf einen konkreten Fall aus dem Vereinsleben ein. Heute geht es um folgende Frage: „Wir sind ein gemeinnütziger Fußballverein und sind mit unser Jugend zu einem ...
01.01.2006 · Fachbeitrag ·
Lösungen für ein Praxisproblem
Gemeinnützige Vereine müssen Mittel grundsätzlich zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Wer zu viel Rücklagen bildet, dem droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und damit der Entzug aller ...
01.01.2006 · Fachbeitrag ·
Aktuelles EuGH-Urteil
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Jahr 2001 entschieden, dass die Überlassung von Sportanlagen in vollem Umfang als Überlassung einer Betriebsvorrichtung insgesamt umsatzsteuerpflichtig ist. Das Bundesfinanzministerium (BMF) wendet die Entscheidung auf Sportvereine allerdings bislang nicht an, soweit die Sportanlagen an Vereinsmitglieder gegen Mitgliedsbeiträge überlassen werden. Zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnten nun zu einer Wende führen. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen ...
01.01.2006 · Fachbeitrag ·
Spendenquittung statt Rechnung
„Stellen Sie mir doch einfach eine Spendenquittung dafür aus!“ Der Satz dürfte Ihnen bekannt vorkommen. Denn es ist in Vereinen an der Tagesordnung, dass jemand auf die Bezahlung einer Leistung verzichtet und ...
01.01.2006 · Fachbeitrag ·
Die neue Anlage EÜR
Gemeinnützige Vereine, die nicht bilanzieren, müssen ab dem Steuerjahr 2005 mit der Körperschaftsteuer-Erklärung das Formular „Anlage EÜR“ abgeben, wenn sie im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen von über 30.678 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) erwirtschaftet haben. Dieses Formular ist neu gefasst worden. Lesen Sie nachfolgend, welche Veränderungen sich für Vereine ergeben.