In der vergangenen Woche haben wir über das neuen Formular betreffend die Gerichtsvollzieher-Vollstreckung berichtet. In absehbarer Zeit wird es verbindlich zu benutzen sein, denn der Bundesrat hat am 25.9.15 der Bundesratsdrucksache Nr. 336/15 zugestimmt.
Der Bundesrat hat am 25.9.15 der Bundesratsdrucksache Nr. 336/15 zugestimmt: Die „Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher“ kann jetzt in Kraft treten.
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine ...
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Stunden mittels Selbststudium absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, AMK, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
Die Bundesregierung hat am 2.7.15 (BT-Drucksache 18/4897) einen Entwurf zur Erhöhung des Wohngelds vorgelegt. Erstmals sollen damit die sog. Tabellenwerte geändert werden, die durchschnittlich um 39 Prozent steigen.
Am 8.7.15 hat die Regierung den neuen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG vorgelegt. Die gute Nachricht ist, dass der Gesetzgeber von einer Rückwirkung absieht! Die alten Regelungen können daher bis zum ...
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 13.12.2024 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
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Zum 1.7.15 ist der Basiszins unverändert geblieben. Die folgende
Tabelle gibt Ihnen den Überblick, wie sich seine Werte entwickelt haben. So können Sie die Verzinsung korrekt berechnen und vermeiden zeitaufwendige Zwischenverfügungen.