Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Gläubiger G. hat eine titulierte Forderung von 750 EUR nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit 26.1.12. Schuldner S. ist Eigentümer eines Grundstücks. G. beantragt die Eintragung einer Sicherungshypothek. Er berechnet die Forderung voll nach Haupt- und Nebenforderung, Gerichts- und Anwaltskosten sowie Zinsen vom 26.1.12 bis einschließlich zum Tag der Antragstellung am 28.2.14 (76,65 EUR). Darf das Grundbuchamt die Eintragung vornehmen?
Die Beantragung eines Mahn- und eines Vollstreckungsbescheides im automatisierten Mahnverfahren auf der Grundlage einer fingierten, tatsächlich nicht bestehenden Forderung stellt eine Verwendung unrichtiger Daten im ...
Unterlässt es der Schuldner, dessen Konten durch seinen Gläubiger gepfändet sind, ein weiteres Konto zu eröffnen und Zahlungen seiner Schuldner auf dieses freie Konto zu leiten, steht diese Unterlassung einer ...
Tritt ein Schuldner eine Forderung an den Gläubiger ab und soll sich der Gläubiger nach dem Willen der Parteien aus der abgetretenen Forderung befriedigen, handelt es sich im Allgemeinen um eine Leistung erfüllungshalber (BGH 19.12.2013, IX ZR 127/11, Abruf-Nr. 140293 ).
Es ist mit § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, S. 3 MaBV unvereinbar, die Verpflichtung der kreditgebenden Bank zur Pfandfreistellung an die Bedingung zu knüpfen, den Auftraggeber dürfe hinsichtlich der Nichtvollendung des ...
Unsere Leserin, Antonia Liebnitz, Berlin, versuchte für den Gläubiger
eine hohe Summe zu vollstrecken. Nachdem dies nicht auf Anhieb gelungen war, schaltete sie einen Detektiv ein. Damit wendete sich das Blatt zu ...
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Im Rahmen von Vollstreckungsaufträgen kommt es verstärkt vor, dass Gläubiger die Abschrift eines Vermögensverzeichnisses des Schuldners erhalten und hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden, obwohl die Abschrift nicht beantragt wurde. Das LG Arnsberg (I-6 T 210/13) hat durch Beschluss vom 31.10.13 dieser Verfahrensweise eine klare Absage erteilt.