26.06.2013 · Fachbeitrag ·
Vollstreckungspraxis
Mit dem Widerspruch nach § 882d Abs. 1 S. 1 ZPO können Einwendungen gegen den Titel und/oder die Titelschaffung nicht geltend gemacht werden. Das hat jetzt das AG Hannover entschieden (5.3.13, 781 M 10273/13).
26.06.2013 · Fachbeitrag ·
Fehlervermeidung
In der Praxis häufen sich die Fälle, dass Gläubiger, um Kosten zu sparen, bei einer Forderungspfändung auf einem gesondert beigefügten Blatt beantragen: „Wir bitten die Postzustellung an den zuständigen ...
26.06.2013 · Nachricht · Vollstreckungspraxis
Vollstreckt ein absonderungsberechtigter Gläubiger im Wege der Zwangsverwaltung nach Titelumschreibung gegen den Insolvenzverwalter in weiterhin selbstgenutztes Wohneigentum eines Insolvenzschuldners, kann der ...
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19.06.2013 · Nachricht · Vollstreckungspraxis
Ein Vollstreckungstitel, durch den der Schuldner zur Räumung eines Hauses verurteilt worden ist, bei dem ein Raum aufgrund eines Durchbruchs einen Teil des Nachbarhauses mitumfasst, ist nicht unbestimmt, wenn der Gerichtsvollzieher mit allgemein zugänglichen Hilfsmitteln (etwa Bauplänen) und unter Heranziehung von sachkundigen Hilfspersonen klären kann, was zu dem zu räumenden Haus gehört (BGH 11.04.2013, I ZB 61/12, Abruf-Nr. 131780 ).
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14.06.2013 · Nachricht · Insolvenz
Gewährt ein Gesellschafter seiner Gesellschaft fortlaufend zur Vorfinanzierung der von ihr abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge Kredite, die in der Art eines Kontokorrentkredits jeweils vor Erhalt des ...
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10.06.2013 · Nachricht · Vollstreckungspraxis
Die Vollstreckungsverjährung in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich eines Ordnungsgeldbeschlusses zur Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung ruht nicht während der Dauer des ...
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28.05.2013 · Fachbeitrag ·
Leser-Erfahrungsaustausch
Vollstreckungen bei inhaftierten Schuldnern sind immer schwierig. Und auch in der Zeit nach der Haftentlassung ist meist nichts zu holen. Im Fall unserer Leserin Nadja Weiler, Rechtsanwaltsfachangestellte, Ingelheim am Rhein, brachte aber die Kooperation mit dem Bewährungshelfer den Erfolg.