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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Krankschreibungen sind wieder per Telefon möglich

    | Wer an Husten, Schnupfen oder Heiserkeit erkrankt ist, kann sich ab sofort wieder per Telefon von seinem Arzt krankschreiben lassen. Das gilt allerdings nur für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind und bei Krankheiten ohne schwere Symptome. |

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

     

    Die Krankschreibung per Telefon ist bei Erkrankungen wie leichten grippale Infekten wieder möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) in seiner Sitzung am 7.12.23 beschlossen.

     

    Damit gilt: Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu fünf Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Ärztinnen und Ärzte stellen hierfür am Telefon Fragen zu den Beschwerden. Sie entscheiden dann, ob die Krankschreibung telefonisch erfolgen kann oder doch eine Untersuchung in der Praxis nötig ist.

     

    Die Krankschreibung kann telefonisch nicht verlängert werden. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen. Wurde die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch während eines Praxisbesuchs ausgestellt, kann diese Krankschreibung per Telefon verlängert werden.

     

    Quelle | Bundesregierung

    Quelle: ID 49833513