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  • 04.08.2017 · Fachbeitrag · Abtretung

    Unwirksame Abtretung eines Versicherungsvertrags berührt Versicherer nicht

    | Der Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) kann im Rahmen von § 409 BGB einem gesetzlichen Abtretungsverbot nicht gleichgestellt werden. |