· Fachbeitrag · Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
Alte Widerspruchsregelung europarechtskonform
| Das OLG Köln hat entschieden, dass die alte VVG-Fassung (§ 5a Abs. 1, Abs. 2 S. 4 VVG a.F.) zum Zustandekommen des Versicherungsvertrags nicht gegen Europarecht verstößt ( OLG Köln 3.2.12, 20 U 140/11, Abruf-Nr. 121258 ). |
Auch vor dem Hintergrund europäischen Rechts sei es nicht zu beanstanden, dass der Vertrag zustande komme, wenn der VN nicht innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der Unterlagen in Textform widerspreche.
Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 74 | ID 33343290