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  • 10.02.2025 · Nachricht · Allgemeines Versicherungsvertragsrecht

    Gesamtwürdigung bei der Widerspruchsbelehrung

    | Hat der VR im Policenbegleitschreiben auf das Bestehen eines Widerspruchsrechts und die hierfür geltenden Anforderungen allgemein hingewiesen und diese sodann an einer genau bezeichneten Stelle im Einzelnen näher erläutert, so sind bei der tatrichterlichen Prüfung der Anforderungen des § 5a VVG a. F. die jeweiligen Textstellen nicht isoliert zu betrachten. Vielmehr ist dann – wie in Fällen der sog. „Doppelbelehrung“ nach § 19 Abs. 5 VVG – eine Gesamtwürdigung der beiden Textstellen – als einheitliche Belehrung – geboten. |