· Fachbeitrag · Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
Kündigung des Versicherungsverhältnisses & Widerrufsrechte
| Das Erlöschen des Rechts auf Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag trotz Belehrungsmangel ist gemeinschaftsrechtswidrig. |
Das ist das Ergebnis eines Verfahrens vor dem EuGH (11.7.13, C-209/12, Abruf-Nr. 133667). Die Richter entschieden, dass eine nationale Regelung, nach der ein Recht auf Rücktritt von einem Lebensversicherungsvertrag spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie unabhängig davon erlischt, ob der VN über dieses Recht ordnungsgemäß und rechtzeitig belehrt worden ist, gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt.
Begründung: Anderenfalls hätte der VR keinen Anreiz zur Beachtung der Mitteilungspflicht mehr. Zudem würde dem potenziellen VN eines Lebensversicherungsvertrags auch der Schutz entzogen. Schließlich käme ein unerwünschtes Ergebnis hinzu: Habe der VN (durch Zahlung der fälligen Prämie) seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, sei bei einer solchen Regelung die Rücktrittsfrist abgelaufen, obwohl der VR seine gesetzliche Verpflichtung zur Belehrung des VN nicht erfüllt habe.