· Fachbeitrag · Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
Versicherungsnehmer muss Agentenstellung beweisen
| Der VN muss die Behauptung beweisen, ein Versicherungsvermittler, der die Antragsfragen aufgenommen hat, sei nicht als Makler, sondern als Agent des VR tätig geworden und stehe daher „in dessen Lagerr“. |
Auf diese Beweislastverteilung wies das OLG Dresden hin (22.11.16, 4 U 864/15, Abruf-Nr. 192874).
Quelle: Ausgabe 05 / 2017 | Seite 74 | ID 44636045