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  • 02.08.2024 · Nachricht · Allgemeines Versicherungsvertragsrecht

    Widerspruchsbelehrung muss einzelne Unterlagen nicht benennen

    | Werden mit dem Policenbegleitschreiben die wesentlichen Vertragsunterlagen übersandt, kann sich der VN über dessen Einzelheiten ausreichend informieren. |