05.03.2019 · Fachbeitrag · Anfechtung
VR kann nur anfechten, wenn VN Arztbesuch arglistig verschweigt
| Der Nachweis eines arglistigen Verschweigens gefahrerheblicher Umstände zulasten des Berufsunfähigkeits-VR ist nicht geführt, wenn der VN bei Antragstellung einen unstreitig vereinzelt gebliebenen Arztbesuch verschweigt, aus dessen Anlass ihm auf einem Formular des Rentenversicherungsträgers körperliche und psychische Beschwerden attestiert werden, und es naheliegt, dass ihm dadurch vornehmlich die Bewilligung einer „Familienkur“ ermöglicht werden sollte. |
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