05.05.2020 · Fachbeitrag · Ausgleich
Doppelt versichertes Risiko führt zu Ausgleichspflichten zwischen den VR
| Ist ein Risiko (Inanspruchnahme als Hebamme wegen Geburtsschäden) sowohl über die Versicherung des Belegarztes als auch über die des Anstellungskrankenhauses der Hebamme versichert, kann die Versicherung des Arztes die Hebamme persönlich nicht auf anteiligen Ausgleich in Anspruch nehmen. Vorrangig ist die Versicherung des Krankenhauses in Rückgriff zu nehmen, entschied das OLG Frankfurt a. M. |
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