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  • 04.02.2020 · Nachricht · Berufung

    Umfang und Ziel des Rechtsmittels müssen eindeutig sein

    | Der Berufungskläger muss sich im Interesse der Beschleunigung des Berufungsverfahrens eindeutig über Umfang und Ziel seines Rechtsmittels erklären. Er muss Berufungsgericht und Prozessgegner über Umfang und Inhalt seiner Angriffe möglichst schnell und zuverlässig ins Bild setzen. |