04.02.2020 · Nachricht · Berufung
Umfang und Ziel des Rechtsmittels müssen eindeutig sein
| Der Berufungskläger muss sich im Interesse der Beschleunigung des Berufungsverfahrens eindeutig über Umfang und Ziel seines Rechtsmittels erklären. Er muss Berufungsgericht und Prozessgegner über Umfang und Inhalt seiner Angriffe möglichst schnell und zuverlässig ins Bild setzen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig