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  • 02.10.2015 · Fachbeitrag · Haftung

    Falschberatung bei Wechsel von der GKV in die PKV

    | Empfiehlt ein Vertreter einem gesetzlich Versicherten den Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV), besteht eine intensive Beratungs- und Dokumentationspflicht. Macht der Vertreter dabei einen Fehler, kehrt sich die Beweislast zu seinen Lasten um und er schuldet Schadenersatz. |