· Fachbeitrag · Haftungsrecht
Pflichtverletzung des Versicherungsmaklers bei Abwicklung eines Versicherungsfalls
| VN melden Schäden meist beim „Versicherungsmakler ihres Vertrauens“ persönlich. Ein Leser fragt, wie die Haftungslage aussieht, wenn der VR aufgrund eines Fehlers des Maklers die Leistung verweigert. |
Frage: Der VN erlitt einen schweren Verkehrsunfall, der dem VR gemeldet wurde. Der Versicherungsmakler faxte das ausgefüllte Formular für die Unfallanzeige und den Entlassungsbrief der Klinik an den VR. Später lehnte der VR den Antrag auf eine Invaliditätsleistung mit der Begründung ab, die Invalidität sei nicht innerhalb der 18-Monats-Frist ärztlich festgestellt worden. Kann der VN Schadenersatz vom Makler verlangen, weil dieser auf die Frist hätte hinweisen müssen?
Antwort: Der BGH hat schon vor längerer Zeit klargestellt, dass der Pflichtenkreis des Versicherungsmaklers grundsätzlich auch die Hilfestellung bei der Regulierung eines Versicherungsschadens umfasst ( BGH 30.11.17, I ZR 143/16, Abruf-Nr. 199737 ).
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