· Fachbeitrag · Insolvenzrecht
Insolvenzforderung: Einzelzwangsvollstreckung in Freistellungsanspruch des VN gegen Haftpflicht-VR
von RiOLG Frank-Michael Goebel, Rhens
Während des Insolvenzverfahrens ist die Einzelzwangsvollstreckung wegen einer Insolvenzforderung in den Freistellungsanspruch des Schuldners gegen dessen Haftpflichtversicherer unzulässig, sofern der Gläubiger seine persönliche Forderung und nicht das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus dem Freistellungsanspruch des Schuldners verfolgt. (BGH 25.9.14, IX ZB 117/12, Abruf-Nr. 143071). |
Sachverhalt
Die Gläubigerin hat eine durch vorläufig vollstreckbares Urteil titulierte Geldforderung. Über das Vermögen ihrer Schuldnerin wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Daraufhin hat sie im Wege der Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO die Pfändung der Forderung der Schuldnerin gegen ihren Haftpflicht-VR beantragt. Sie behauptet, der Insolvenzverwalter müsse die zu pfändende Forderung aus der Insolvenzmasse freigeben. Mit dem Antrag hatte sie bei Vollstreckungs- und Beschwerdegericht keinen Erfolg.
Entscheidungsgründe/Praxishinweis
Der Zwangsvollstreckung der Gläubigerin steht das als Vollstreckungshindernis das von Amts wegen zu beachtende Vollstreckungsverbot des § 89 Abs. 1 InsO entgegen. Hiernach sind Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig. Die Gläubigerin gehört zu den vom Vollstreckungsverbot betroffenen Gläubigern. Mit ihrem Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses betreibt sie die Sicherungsvollstreckung eines vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen und vorläufig vollstreckbar titulierten persönlichen Anspruchs. Hinsichtlich dieses Anspruchs ist sie deshalb Insolvenzgläubigerin (§ 38 InsO).
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