· Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
Auskunftsanspruch des Gebäude-VR gegen den Mieter zum Inhalt seiner Haftpflichtversicherung
von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn
| Der Gebäudeversicherer hat nach Regulierung eines Brandschadens einen Auskunftsanspruch gegen den Mieter bezüglich des Inhalts eines von diesem abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrags (hier: Versicherungsverhältnis einer Gemeinde mit dem Kommunalen Schadenausgleich). So entschied es der BGH. |
Sachverhalt
Der klagende Gebäude-VR eines Mehrfamilienhauses verlangt nach Regulierung eines Brandschadens von der beklagten Gemeinde als Mieterin Auskunft über die Ausgestaltung ihres Versicherungsverhältnisses zum Kommunalen Schadenausgleich (KSA).
Am 28.5.18 kam es im versicherten Gebäude, das die Gemeinde vom VN zur Unterbringung Geflüchteter und Asylbewerber angemietet hatte, zu einem Brandschaden. Dadurch wurde das Gebäude erheblich beschädigt. Der Brand brach im Kinderzimmer einer Wohnung aus, in dem der sechsjährige Sohn der dort untergebrachten Familie gemeinsam mit einem ebenfalls sechsjährigen Nachbarsjungen mit einem Feuerzeug gespielt hatte. Welcher der beiden Jungen das Feuer entzündete, ist ungeklärt.
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