04.09.2017 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Privates Sachverständigengutachten: BGH mit Neuigkeiten zur Erstattungsfähigkeit
| Die Frage, ob die Kosten eines im Rechtsstreit eingeholten Privatgutachtens erstattungsfähig sind, hat der BGH bereits mehrfach entschieden (26.2.13, VI ZB 59/12, Abruf-Nr. 131199 ; RVG prof. 12, 55). In all diesen Fällen kommt es darauf an, ob die Kosten unmittelbar prozessbezogen sind. Ist dies der Fall, kommt ausnahmsweise eine Erstattung in Betracht. In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH jetzt noch einmal nachgelegt. |
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