· Fachbeitrag · Kostenrecht
Streitwert: Klage auf Zahlung laufender Beiträge
| Der Streitwert einer Klage eines VR auf Zahlung laufender Beiträge aus einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Versicherungsvertrag bemisst sich gemäß § 9 S. 1 ZPO nach dem 42-fachen Monatsbetrag der verlangten Monatsprämie. |
Diese Entscheidung traf das OLG Hamm (17.8.12, I-20 W 29/12, Abruf-Nr. 123930). Ohne Bedeutung ist nach Ansicht der Richter dabei die Möglichkeit des VN, den Versicherungsvertrag durch Kündigung zu beenden.
PRAXISHINWEIS | Kündigt der VN jedoch während des Rechtsstreits, steht damit der Endzeitpunkt des Versicherungsvertrags fest. Dann bestimmt sich der Streitwert für diesen Zeitabschnitt nach § 9 S. 2 ZPO. |
Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 2 | ID 37349670