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  • 07.08.2017 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Wer einem Vergleich beitritt, muss auf die Kosten achten

    | Nach den allgemeinen Grundsätzen des Kostenrechts besteht eine Kostentragungspflicht – auch für die Kosten eines Prozessvergleichs – grundsätzlich nur für die Parteien des Rechtsstreits. Doch es gibt auch eine Ausnahme. |