· Fachbeitrag · Kündigung
Falsches Datum im Kündigungsschreiben an Versicherer ‒ was wird aus der Kündigung?
| Was gilt, wenn sich ein VN bei einer Kündigung verschreibt und die gekündigte Versicherung dadurch ein falsches Ablaufdatum trägt? Ist die Kündigung damit unwirksam? Darf der VR eine solche Kündigung zurückweisen? |
Frage: Eine Wohngebäudeversicherung läuft zum 14.4.21 ab. Sie wurde vom VN am 9.12.20 fristgerecht gekündigt, allerdings versehentlich mit Ablaufdatum 14.4.20 (Schreibfehler). Der VR weist die Kündigung wegen falscher Angabe des Kündigungsdatums zurück. Zu Recht?
Antwort: Allein der Schreibfehler macht die Kündigung nicht unwirksam. Es kommt auf den Inhalt des kompletten Kündigungsschreibens an, und wie der VR darauf reagiert hat.
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