· Fachbeitrag · Maklervertrag
Ex-Kunde kann Schriftwechsel herausverlangen ‒ Makler kann Aufwendungsersatz verlangen
| Was gilt eigentlich, wenn das Vertragsverhältnis zwischen VN und Makler beendet ist? Kann der VN den Schriftwechsel und die Schadenkorrespondenz mit dem VR herausverlangen? Und wenn ja, kann der Makler sich den Aufwand für die Herausgabe des Schriftwechsels vergüten lassen? VK beantwortet diese Fragen. |
Frage: Ein VN hat seinem Makler den Maklerauftrag entzogen. Kann er von dem Makler verlangen, dass die gesamte Schadenkorrespondenz herausgegeben wird? Und muss er dem Makler eine Aufwandsentschädigung zahlen, die dieser in Rechnung stellt?
Antwort: Der Makler muss den Schriftwechsel herausgeben, kann aber im Gegenzug Ersatz für dadurch entstandene Aufwendungen verlangen.
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